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Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden.
20.12.2017: Die Fahrtleistungen von Uber wurden vom EuGH als Verkehrsdienstleistung eingestuft. Das könnte dazu führen, dass die Vermittlung privater Fahrten als taxiähnliche Leistung über die eigene App verboten werden könnte. Das aus Spanien vor dem EuGH (Europäischen Gerichtshof unter dem Aktenzeichen Az. C-434/15) geführte Verfahren hat auch für Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten Bedeutung.