- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. kritisiert die fehlende Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss und reichte deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht (BverfG) ein.
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) urteilte mit Beschluss vom 10. November 2015 (1 BvR 2056/12): "Mit dem Vorbringen - durchaus gewichtiger - genereller und allgemeiner Zweifel an der demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses als Institution kann das nicht gelingen. Vielmehr bedarf es konkreter Ausführungen nicht nur zum Einzelfall, sondern auch zur Ausgestaltung der in Rede stehenden Befugnis, zum Gehalt der Richtlinie und zur Reichweite der Regelung auf an ihrer Entstehung Beteiligte oder auch unbeteiligte Dritte. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss für eine Richtlinie hinreichende Legitimation besitzt, wenn sie zum Beispiel nur an der Regelsetzung Beteiligte mit geringer Intensität trifft, während sie für eine andere seiner Normen fehlen kann, wenn sie zum Beispiel mit hoher Intensität Angelegenheiten Dritter regelt, die an deren Entstehung nicht mitwirken konnten.“
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/rs20151110_1bvr205612.html
Die fehlende Mitwirkungsfähigkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an der Heilmittelrichtlinie möchte der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED e.V.) zur Klage einreichen, dabei setzt er auf die Kooperation mit den übrigen Verbänden.