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Schon ab 1.9.2014 könnte die DTA-Abrechnung von Krankenfahrten mit der AOK in Oberbayern zur Pflicht werden. Die Übergangszeit / Übergangsfrist zur Einführung des DTA beginnt mit dem 01.07.2014.
Wer nach dem 1.9.2014 Krankenfahrten abrechnet, muss dann u. U. mit Absetzungen von bis zu 5% rechnen.