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Zum 1.1.2016 wurde die DTA-Abrechnung von Rehasport Übungen + Funktionstraining Übungen mit der AOK in Baden-Württemberg zur Pflicht. Eine Testphase wurde nicht geplant. Wer nach dem 1.1.2016 Rehabilitationssport nur per Papier abrechnete, musste dann mit Absetzungen bzw. Rechnungskürzungen aufgrund fehlender DTA-Abrechnung von bis zu 5 % rechnen.
Zum 01.01.2016 wurde die elektronische Datenübertragung verpflichtend eingeführt. Für Leistungen bis zum 31.12.15 empfiehlt die AOK Zwischenabrechnungen durchzuführen. Die pauschale Rechnungskürzung von -5%, so die AOK, für alle ab dem 1.1.16 ohne DTA eingereichten Abrechnungen bezieht sich nämlich auf den Gesamtbetrag.