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Mit Beginn dieses Jahres, zum 1.1.2015, schreibt die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Hilfsmittel aus. Rollstühle, Rollatoren, Badewannenlifte und ähnliches erhalten die Versicherten der Ersatzkasse DAK dann nicht mehr über den örtlichen Sanitätshandel.
Nun befürchten Patienten, Patientenverbände und Ärzte eine Verschlechterung der Versorgung mit Hilfsmitteln bei pflegebedürftigen Personen und Personen mit Behinderung. Befürchtet wird insbesondere, dass der Preis zentrales (und vielleicht einziges) Zuschlagskriterium wird und die Qualität (Versorgungsqualität, Hilfsmittelqualität) und Beratung leiden. Weitere Sorge ist das völlige Verschwinden einer wohnortnahen Versorgung gerade in ländlichen Gebieten. Dies wird auch im Zusammenhang mit Reklamationen und Reparaturen als problematisch angesehen. Die Beteiligten sehen die Forderung des Gesetzgebers i.S. des SGB V der § 127 als problematisch, wenn Hilfsmittel ausgeschrieben werden.
§ 127 Abs. 1 SGB V: „Dabei haben sie [Erg.: die Kassen] die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen.“
Die DAK selbst sieht keine Probleme in dem Vorgehen. Leistungserbringer wie Hilfsmittellieferanten können die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Ausschreibung nach § 127 Abs. 2a SGB V auf der DAK-Website einsehen.