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Seit 2011 gibt es keine Trennung mehr bei der Abrechnung zwischen BARMER- und GEK- Patienten. Wir haben für Sie alle Infos zusammengestellt und die entsprechenden Daten zudem im DMRZ.de-System hinterlegt.
Seit dem 01.01.2011 gibt es keine Trennung mehr bei der Abrechnung zwischen BARMER- und GEK- Patienten.
In der neuen Kostenträgerdatei, die zum 01.01.2011 gültig wird, ist die BARMER als Kostenträger für alle Kassen eingetragen, die bisher die Gmünder Ersatzkasse als Kostenträger hatten. Wählt man also im Abrechnungsfall bzw. in der Heilmittelverordnung eine GEK Kasse, bekommt man als Kostenträger in der Rechnung die BARMER.
Für sonstige Leistungserbringer (außer Krankentransport) werden alle Rechnungen an die BARMER als Kostenträger ab dem 01.01.2011 von der DDG bearbeitet.
Für Leistungserbringer aus dem Bereich Krankentransport werden alle Rechnungen an die BARMER ab dem 01.01.2011 von Inter-Forum bearbeitet. Die DDG als dann ehemalige Prüfstelle der BARMER verarbeitet nur noch solche Rechnungen, die einschließlich Papierunterlagen bis zum 31.12.2010 eingegangen sind. Alle eingehenden Rechnungen nach dem 31.12.2010 werden zurückgeschickt.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, haben wir für Sie die entsprechende Kostenträgerdatei bereits eingespielt.