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Für Pflegebedürftige stellt die Pflegekasse ein Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) zur Verfügung. Diese Zuschüsse betragen 4.000 Euro und können für folgende Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen genutzt werden:
die Ermöglichung der häuslichen Pflege
die Erleichterung der Pflege für Pflegeperson
die Wiederherstellung der selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen (so weit wie möglich)