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Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) legen die Mindeststandards fest, die bei der Überprüfung der Leistungen und Qualität in Pflegeeinrichtungen zu erfüllen sind. Zum einen beinhalten die QPR einheitliche Kriterien zur Bewertung der Qualität von Pflegeeinrichtungen. Durch die Verwendung gleicher Prüfkriterien können Prüfergebnisse zusammengeführt und analysiert werden. Zum anderen sollen die Richtlinien dazu beitragen, die Qualität der Prüfverfahren kontinuierlich zu verbessern. Sie werden deshalb regelmäßig an neue Erkenntnisse aus Bereichen der Pflegewissenschaft, Medizin und Rechtsprechung angepasst. Verantwortlich für die Erstellung und Aktualisierung der QPR ist der Medizinischen Dienst auf Bundesebene.