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Im deutschen Gesundheitssystem dient der Abrechnungscode (AC) zur Identifizierung der Berufsgruppe oder Leistungsart. Sie bestehen immer aus zwei Stellen und sind zusammen mit dem Tarifkennzeichen (TK) Teil des Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS).
Die Abrechnungscodes werden dem Leistungserbringer bei seiner Zulassung oder Anerkennung durch den Kostenträger oder anerkennenden Verband mitgeteilt.