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Marcus Troidl (VDB): "Das TSVG hat uns klare Verbesserungen gebracht."

Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sorgt für Gesprächsstoff auch in der Heilmittel-Branche. Seit dem Juli 2019 gibt es mehr Geld, 2020 kommen bundeseinheitliche Verträge, Blankoverordnungen und weitere Neuerungen hinzu. Marcus Troidl ist Bundesvorsitzender des VDB Physiotherapieverbands, DMRZ.de hat mit ihm über das neue Gesetz und seine Folgen gesprochen.

Herr Troidl, seit dem 1. Juli 2019 gibt es mehr Geld. War diese Maßnahme schon lange überfällig?

Ja, unbedingt. Der VDB Physiotherapieverband setzt sich schon seit vielen Jahren für die Aufhebung des Ostabschlags ein. Dieser Punkt gehörte zu unseren zentralen berufspolitischen Zielen. Warum 30 Jahre nach dem Mauerfall die Kollegen in den ostdeutschen Bundesländern wesentlich weniger verdienten als in Westdeutschland, entbehrte jeder logischen Erklärung. Nun haben die Verbände für die Berufe in der Physiotherapie den Ost-West-Angleich durchgesetzt und gehen für viele andere Berufsgruppen voran.

Was könnte bei der Vergütung noch verbessert werden ?

Wir haben nach wie vor ein großes Gefälle zwischen den Gehältern im ambulanten und denen im stationären Bereich. Während Kliniken, die dem öffentlichen Dienst angeschlossen sind, Gehälter nach Tarif zahlen, ist dies bei freien Praxen nicht möglich. Die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Vergütungen reichen dafür nicht aus. Unser Ziel ist es, da so schnell wie möglich hin zu kommen. Hier setzten wir die Messlatte an.

Eine andere Baustelle: Die neuen bundeseinheitlichen Verträge lösen im kommenden Jahr die bis dahin gültigen regionalen und kassenartenspezifischen Verträge ab… 

Die Verbände sind miteinander im Gespräch und bereiten sich intensiv auf die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband vor. 2018 sind bereits Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband geführt worden, so dass aus heutiger Sicht, die noch zu besprechenden Punkte durchaus lösbar erscheinen. Wichtig ist vor allem, dass bisher unklare Regelungen klar definiert werden und dass allgemein Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Praxen ermöglichen, den Betrieb mit niedrigen bürokratischen Hindernissen betreiben zu können.

Bei Meinungsverschiedenheiten soll ein feste Schiedsstelle helfen. Was hat es damit auf sich?

Die Schiedsstelle soll paritätisch aus Mitgliedern der Krankenkassen und der Heilmittelverbände besetzt werden. Zusätzlich gehören zur Schiedsstelle drei neutrale Schiedspersonen, wovon eine den Vorsitz übernimmt. Schiedssprüche sind dann innerhalb von drei Monaten zu schließen. Mit dieser neuen Regelung wird die Verhandlungsposition der Verbände in den Vergütungsverhandlungen eindeutig gestärkt. Die Verfahren werden verkürzt, die Schiedssprüche erfolgen deutlich schneller als in der Vergangenheit.

Es wird auch die "Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung" kommen. Ärzte können dann sogenannte Blankoverordnungen ausstellen.

Der Vertrag hierzu muss bis zum 15. November 2020 endverhandelt sein. Dazu wird es – ähnlich wie bei den Langfristverordnungen – einen Katalog von ICD-10 Codes geben, welche dann die möglichen Diagnosen enthalten. Erhält der Therapeut eine Verordnung mit einer „blankofähigen“ Diagnose, kann er Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlungseinheiten selber bestimmen. Die Therapeuten erhalten dadurch Freiräume in der Gestaltung der Therapie und können so individuell auf den Patienten eingehen. Möglicher Knackpunkt: Die Blankoverordnung geht mit einer wirtschaftlichen Verantwortung für den Therapeuten einher.

Klingt, als sei das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz ein echter Erfolg...

Das TSVG hat uns klare Verbesserungen gebracht. Wir haben mit den bundeseinheitlichen Höchstpreisen einen Preisanstieg und einen Ost-West-Angleich der Vergütungen erreicht. Mit dem TSVG entfällt die Grundlohnsummenbindung in den Vergütungsverhandlungen. Das Schiedsverfahren wird verkürzt – gute Voraussetzungen für höhere Preisabschlüsse in der Zukunft. Auch die Blankoverordnung sehen wir erst einmal positiv.

Vielen Dank für das Gespräch.

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