DMRZ - Das Abrechnungszentrum mit der innovativen online Abrechnungssoftware
Jetzt für nur 0,5 Prozent mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen
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Wer kann mit dem DMRZ abrechnen?

 

Wer kann elektronisch abrechnen nach §302 SGB VWollen Sie mit uns abrechnen und von unseren günstigen Tarifen im Vergleich zu anderen Abrechnungszentren profitieren? Kein Problem: Wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören, können Sie unsere Online Abrechnungssoftware nutzen und direkt über das Internet mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen. Die Abrechnung erfolgt dabei stets nach den aktuellen Anforderungen nach §105 SGB XI, §301a SGB V und §302 SGB V. Somit vermeiden Sie ohne Investitionskosten die Abzüge der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von bis zu fünf Prozent nach §303 SGB V.

 

 

Kundenmeinung
 

"Mit dem DMRZ kann ich einfach und unkompliziert mit den Krankenkassen auf elektronischem Wege abrechnen."
Mike Bott
MC Mietwagenzentrale GmbH

'2009 wurde das DMRZ mit dem Innovationspreis-IT in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet'
Auszeichnung
 

Das DMRZ wurde von der Initiative Mittelstand mit dem Innovationspreis-IT 2009 in der Kategorie "Cloud Computing" ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand auf der CeBIT statt.     Mehr erfahren...mehr...

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