Abrechnung der Inkontinenzpauschale 
In den meisten Bundesländern sind stationäre Pflegeeinrichtungen mit gesetzlich Versicherten bereits verpflichtet, die Abrechnung der Inkontinenzpauschale per Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V durchzuführen. Ausgenommen ist die Abrechnung mit den Ersatzkassen.
Das bedeutet für Sie
Die Abrechnung der Inkontinenzpauschalen muss in elektronischer Form nach einem von den gesetzlichen Krankenversicherungen vorgegebenen Dateiformat erfolgen. Außerdem müssen die elektronischen Rechnungsdaten verschlüsselt an die für den jeweiligen Kostenträger zuständigen Datenannahmestellen versandt werden. Rechnen Sie wie bisher in Papierform ab, dann drohen Ihnen von den gesetzlichen Kassen Abzüge in Höhe von 3 bis 5 Prozent der Rechnungssumme.
Die Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums
Sie erhalten vom Deutschen Medizinrechenzentrum Ihre persönlichen Zugangsdaten für eine sichere Datenübermittlung analog zum Online-Banking mit Ihrer Bank. Dann geben Sie online auf www.dmrz.de die Abrechnungsdaten für die Inkontinenzversorgungen ein, einmalig pro betroffenen Bewohner. Die monatliche Berechnung der Inkontinenzpauschale nach §302 SGB V wird daraufhin vom Deutschen Medizinrechenzentrum in Ihrem Namen automatisch durchgeführt. Das Deutsche Medizinrechenzentrum tritt dabei gegenüber den Kostenträgern als Abrechnungsstelle ohne Inkassovollmacht auf. Das heißt, Sie erhalten den vollen Rechnungsbetrag wie bisher direkt von den Kostenträgern.
Ihr Nutzen
- Da Ihre Rechnungslegung konform zur maschinellen Abrechnung nach §302 SGB V erfolgt, erhalten Sie von den gesetzlichen Kostenträgern den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzüge.
- Preiswerte Alternative zum Einsatz eines herkömmlichen Abrechnungszentrums
- Zusätzliche Software in Ihrem Hause ist nicht erforderlich. Dadurch entfallen für Sie Installations- und Pflegeaufwand, sowie diesbezügliche Lizenzkosten und Wartungsgebühren.
- elektronisches Abrechnungsformat entspricht stets dem aktuellen Stand der gesetzlichen Richtlinien, ohne weiteren Pflegeaufwand von Ihrer Seite.
So sparen Sie
Für diese Serviceleistung berechnen wir Ihnen anteilig 0,5% des Bruttorechnungsbetrages. Bei einer Inkontinenzpauschale in Höhe von 40,94 EUR pro Monat entstehen Ihnen beispielsweise Kosten von nur 20 Eurocent pro Versicherten und Monat (zzgl. gesetzlicher MwSt). Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren!
Neu: Abrechnung mit der Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI
Leistungserbringer, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen müssen, können dies nun über das DMRZ tun.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Abrechnung nach § 105 SGB XI und weitere interessante Funktionen für die Pflegeplanung und -dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung.
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Sie sind noch kein Kunde beim Deutschen Medizin-rechenzentrum? Lernen Sie uns unverbindlich und kostenfrei kennen.
Überzeugen Sie sich, wie einfach und komfortabel die Online-Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen beim DMRZ ist.
Rechenbeispiel
Pro 1000 Euro Abrechnungssumme ...
... droht Ihnen bei Papierabrechnung eine Rechnungskürzung von 50 Euro.
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25 bis 80 Euro.
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Kundenmeinung
"Die Bedienung ist einfach, der Preis stimmt, der Support ist hilfsbereit und die Pflegekassen zahlen aufgrund des Angebots des DMRZ zügig."
Mario Weise
Diakonische Dienste Leipzig









Wir sind für Sie da
Bei Belegen, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert und zur Korrektur zurück gesandt werden, helfen Ihnen die Experten des DMRZ bei der Fehlerkorrektur.
Sie haben sich bereits für die günstige Abrechnung über das DMRZ entschieden. Empfehlen Sie uns doch an Kollegen und Freunde. Sie und der Neukunde profitieren von je einer 10 Euro-Gutschrift auf Ihren DMRZ-Kundenkonten.