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Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Im Zentrum steht dabei die Telematikinfrastruktur (TI) als sichere Kommunikationsplattform. Für Pflegeeinrichtungen wird die Anbindung ab 1. Juli 2025 verpflichtend, Heilmittelerbringer:innen wie Logopäd:innen, Podolog:innen, Physiotherapeut:innen und Ergotherapeut:innen müssen bis Januar 2026 in der TI sein. Für den TI-Anschluss benötigst Du verschiedene Karten:
SMC-B, die Praxiskarte: Diese Karte ist der Schlüssel für Deine Einrichtung oder Praxis, um in die TI zu kommen.
eHBA, der elektronische Heilberufsausweis: Hiermit weist Du Dich als Pflegedienstleiter:in oder Pflegefachkraft bzw. als Heilmittelerbringer:in aus.
Mit dem neuen Kartenterminal erhältst Du auch eine gSMC-KT. Doch was genau ist diese Karte? Ist damit die SMC-B, also die Praxiskarte gemeint? Worin unterscheidet sich diese Karte von der SMC-B?
Was ist die gSMC-KT?
gSMC-KT steht für „gerätespezifische Secure Module Card für Kartenterminals“. Sie ist unverzichtbar für den TI-Anschluss Deiner Einrichtung. Sie ist eine spezialisierte Chipkarte für die eHealth-Kartenterminals mit folgenden Kernfunktionen:
Authentifizierung des Geräts: Die Karte identifiziert das Kartenterminal beim Eintritt in die TI.
Verschlüsselte Kommunikation: Sie enthält die notwendigen Zertifikate und Schlüssel für eine sichere Datenübertragung.
Remote PIN-Funktion: Ermöglicht die sichere Verbindung zu eHBA oder SMC-B, auch wenn diese in entfernten Kartenterminals stecken.
Ohne eine gültige gSMC-KT ist keine sichere Anbindung des Kartenterminals an die TI möglich – sie bildet sozusagen den „digitalen Ausweis“ des Geräts selbst.
Und was genau ist die SMC-B und was macht diese?
Die „Security Module Card Typ B“ (SMC-B) erfüllt im Gegensatz zur gSMC-KT eine andere wichtige Funktion für Deine Einrichtung:
Identifikation Deiner Institution: Sie weist Deine Einrichtung bzw. Praxis gegenüber der TI aus
Zugangsschlüssel: Ermöglicht den Zugriff auf digitale Anwendungen wie KIM, elektronische Patientenakte (ePA) und elektronische Verordnungen
Hohes Sicherheitsniveau: Vergleichbar mit einem Bundespersonalausweis zum Schutz sensibler Daten
Die SMC-B fungiert somit als „digitaler Praxisausweis“ und ist für alle Einrichtungen unerlässlich, die an der Telematikinfrastruktur teilnehmen.
gSMC-KT und SMC-B im direkten Vergleich
gSMC-KT | SMC-B | |
---|---|---|
Funktion | Authentifizierung des Kartenterminals | Authentifizierung Deiner Institution/Praxis |
Einsatzbereich | Stationäre eHealth-Kartenterminals | z. B. Heilmittelpraxen oder Pflegeeinrichtungen |
Gültigkeit | Bis zu 5 Jahre | Bis zu 5 Jahre |
Wichtig für | Betrieb des Kartenterminals | Zugang zur TI und digitalen Anwendungen |
So kommst Du an Deine SMC-B und Deine gSMC-KT
Beide Karten haben das Format von Smartphone-SIM-Karten. Die SMC-B kannst Du z. B. über den Anbieter D-Trust beziehen. Noch einfacher geht es bei der gSMC-KT: Diese erhältst Du in der Regel direkt mit der Bestellung eines passenden Kartenterminals. Praktisch: Bei einer TI-Anschluss-Bestellung über DMRZ.de wird das Kartenterminal bereits mit der passenden gSMC-KT geliefert.
Ach ja, der eHBA: Was genau hat es damit auf sich?
Du weißt nun, was genau der Unterschied zwischen SMC-B und gSMC-KT ist. Aber was ist mit der dritten Karte im TI-Ökosystem, dem elektronische Heilberufsausweis, kurz eHBA? Diesen haben wir oben kurz vorgestellt, doch im Kern lässt sich über ihn folgendes sagen:
Persönliche Identifikation: Anders als die SMC-B, die eine Einrichtung authentifiziert, identifiziert der eHBA eine individuelle Heilberufsperson – z. B. eine qualifizierte Pflegefachkraft oder ein:e Therapeut:in in einem Heilmittelbereich
Rechtssichere Signatur: Ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES) von Dokumenten als rechtsgültiger Ersatz für die handschriftliche Unterschrift
Zugriffssteuerung: Gewährt Zugang zu besonders sensiblen Patient:innendaten entsprechend der beruflichen Berechtigungen
Beantragen kannst Du den eHBA an der gleichen Stelle wie den SMC-B (siehe oben).
Profitiere von der TI-Pauschale
Für alle anschlusspflichtigen Leistungserbringer:innen stellt der GKV-Spitzenverband eine monatliche TI-Pauschale bereit. Diese besteht aus einer Grundpauschale in Höhe von 207,93 € brutto und zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von insgesamt 15,54 Euro brutto. Mit der Grundpauschale kannst Du die Kosten für Deinen TI-Anschluss refinanzieren. Die Kosten für die SMC-B und den eHBA lassen sich hingegen mit den beiden Zuschlagspauschalen refinanzieren.
Dieser Überblick soll Dir den Einstieg in die Telematikinfrastruktur erleichtern. In den kommenden Artikeln werden wir weitere TI-Themen vertieft behandeln.
Ab Juli 2025 ist für Pflegeeinrichtungen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Doch wir von DMRZ.de helfen Dir dabei! Wir bieten Dir alles, was Du für den fristgerechten und vollständig refinanzierbaren Anschluss benötigst.
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Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.